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   BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55   

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BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55 (https://dejure.org/1956,5262)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1956 - 3 StR 478/55 (https://dejure.org/1956,5262)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1956 - 3 StR 478/55 (https://dejure.org/1956,5262)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Den gehorchenden Untergebenen trifft die Strafe des Teilnehmers nur bei Befehlsüberschreitung oder wenn ihm bekannt war, daß der Befehl eine Handlung betraf, die ein Verbrechen oder Vergehen bezweckte (BGHSt 5, 239, 243) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 765/52].
  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Wegen der Anwendbarkeit des § 52 StGB wird auf die Ausführungen in dem Revisionsurteil BGH 3 StR 701/53 vom 11. März 1954 in derselben Sache verwiesen.
  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 146/54
    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Ein weiterer wesentlicher rechtlicher Mangel des Urteils liegt darin, daß das Schwurgericht überhaupt nicht erkennbar berücksichtigt hat, daß die Juden gar nicht umgesiedelt, sondern ausnahmslos in Konzentrationslager verschickt wurden (Auschwitz, Theresienstadt), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der dort völlig willkürlichen und unmenschlichen Behandlung dieser Häftlinge grundsätzlich und ausnahmslos rechtwidrig war (BGHSt 7, 160; BGH 2 StR 38/50vom 10. Juni 1952, 2 StR 69/51 vom 10. Juni 1952, 2 StR 105/51 vom 24. Juni 1952, 2 StR 91/50 vom 27. Januar 1953).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 69/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Ein weiterer wesentlicher rechtlicher Mangel des Urteils liegt darin, daß das Schwurgericht überhaupt nicht erkennbar berücksichtigt hat, daß die Juden gar nicht umgesiedelt, sondern ausnahmslos in Konzentrationslager verschickt wurden (Auschwitz, Theresienstadt), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der dort völlig willkürlichen und unmenschlichen Behandlung dieser Häftlinge grundsätzlich und ausnahmslos rechtwidrig war (BGHSt 7, 160; BGH 2 StR 38/50vom 10. Juni 1952, 2 StR 69/51 vom 10. Juni 1952, 2 StR 105/51 vom 24. Juni 1952, 2 StR 91/50 vom 27. Januar 1953).
  • BGH, 18.05.1955 - 3 StR 81/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Die Frage, ob ein an der Verschleppung Mitwirkender den Verbrechens- oder Vergehenszweck des Befehls kannte, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei mehr untergeordneten Beteiligten wesentlich auch von der Art und Weise der Durchführung der Zwangsverschickung und von dem eigenen Verhalten des Beteiligten ab, weil derartige Umstände auf diese Kenntnis ein bezeichnendes Licht werfen können (vgl BGH 1 StR 563/51vom 29. Januar 1952, 3 StR 81/55 vom 18. Mai 1955).
  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Ein weiterer wesentlicher rechtlicher Mangel des Urteils liegt darin, daß das Schwurgericht überhaupt nicht erkennbar berücksichtigt hat, daß die Juden gar nicht umgesiedelt, sondern ausnahmslos in Konzentrationslager verschickt wurden (Auschwitz, Theresienstadt), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der dort völlig willkürlichen und unmenschlichen Behandlung dieser Häftlinge grundsätzlich und ausnahmslos rechtwidrig war (BGHSt 7, 160; BGH 2 StR 38/50vom 10. Juni 1952, 2 StR 69/51 vom 10. Juni 1952, 2 StR 105/51 vom 24. Juni 1952, 2 StR 91/50 vom 27. Januar 1953).
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 91/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
    Ein weiterer wesentlicher rechtlicher Mangel des Urteils liegt darin, daß das Schwurgericht überhaupt nicht erkennbar berücksichtigt hat, daß die Juden gar nicht umgesiedelt, sondern ausnahmslos in Konzentrationslager verschickt wurden (Auschwitz, Theresienstadt), was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der dort völlig willkürlichen und unmenschlichen Behandlung dieser Häftlinge grundsätzlich und ausnahmslos rechtwidrig war (BGHSt 7, 160; BGH 2 StR 38/50vom 10. Juni 1952, 2 StR 69/51 vom 10. Juni 1952, 2 StR 105/51 vom 24. Juni 1952, 2 StR 91/50 vom 27. Januar 1953).
  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass § 47 in seinem vollen Umfang anzuwenden ist (vgl. BGH 3 StR 701/53 vom 11.3.1954; 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 3 StR 478/55 vom 26.3.1956).
  • BGH, 15.11.1966 - 1 StR 447/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an das

    Das Schwurgericht stellt ohne Rechtsirrtum fest, daß die Drohung des Dr. T., der Angeklagte habe im Falle der Befehlsverweigerung die Konsequenzen zu tragen - das Konzentrationslager stehe ihm offen, eine Drohung mit einer konkreten Gefahr für Leib und Leben bedeutete; denn dort erwartete den Häftling in der Regel eine willkürliche und unmenschliche Behandlung (BGHSt 7, 160, 162 [BGH 25.01.1955 - 5 StR 146/54]; BGH Urteil vom 26. März 1956 - 3 StR 478/55 - mit weiteren Hinweisen).
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